Viele Personen, welche sich durch einen DSL-Vertrag an einen Telefonanbieter gebunden haben, denken, dass sie diesen fristlos kündigen können, wenn sie den Wohnort wechseln. Dass dies jedoch nicht gestattet ist, verkündete am gestrigen Mittwoch die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Die Nutzer erhalten auch kein Sonderkündigungsrecht, wenn am neuen Wohnort kein DSL-Zugang existiert, denn über diesen Zustand müssen die Privatpersonen sich im Vorfeld erkundigen. Allerdings bieten einige Provider in einem Ausnahmezustand die Auflösung des Vertrags gegen eine einmalige Zahlung an. Weiterhin besteht bei vielen die Möglichkeit, den Vertrag an den Nachmieter zu übergeben.
Es sollte somit jeder bedenken, dass die Internet- und Telefontarife nicht automatisch gekündigt werden, wenn ein Kunde umzieht und einer Mindestvertragslaufzeit zugestimmt hat. Denn dann zieht der Vertragsinhalt mit ihm um. Wenn eine Person also Internet bestellt, obwohl ihm bereits bekannt ist, dass er innerhalb des kommenden halben Jahres umziehen wird, dann sollte dieser einen entsprechenden DSL-Vertrag ohne Mindestvertragslaufzeit wählen. Denn diese Verträge können problemlos, innerhalb kürzester Zeit gekündigt werden. Wenn der Umzugstermin also näher rückt, muss nur die Kündigung geschrieben werden und die Person hat beim Umzug ein Problem weniger. Solche DSL-Angebote lassen sich ebenfalls mithilfe des DSL Preisvergleich finden.
Bei den verschiedenen Anbietern wird das Problem des Kundenumzugs auf unterschiedliche Weise geregelt. Einige Provider, wie Alice und 1&1 lassen die Vertragslaufzeit nach dem Umzug einfach weiterlaufen. Andere Anbieter hingegen, wie Vodafone und die Telekom, fangen wieder am Anfang an zu zählen und lassen somit die Mindestvertragslaufzeit von neuem beginnen. Auch bezüglich der Kosten unterscheiden sich die einzelnen Provider. Die meisten Anbieter verlangen bei einem Umzug eine Pauschale von 59,95 Euro. Jedoch gibt es auch einige Provider, beispielsweise Vodafone, welche keinerlei Gebühren für einen Vertragsumzug verlangen. Die entsprechenden Regelungen sollten im Vorfeld überprüft werden und auch das Vorhandensein eines DSL-Zugangs am neuen Wohnort sollte ebenfalls vorher kontrolliert worden sein.
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